Recht und Ordnung im Netz

Content, also Inhalte wie Fotos, Texte und Musik, weiterverwenden – welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen hier beachtet werden? Das war das Thema der von Netzblicke ausgerichteten IHK Veranstaltung, die Mitte Juli in der IHK in München stattfand.

Das kostenlose Event wurde gehalten von Dr. Jan Christian Seevogel, seines Zeichens Rechtsanwalt bei Lausen Rechtsanwälte in München für ebendiese Belange:
Medien, Internet, Social Media, IT, et cetera.

Die Marit AG war mit Daniel Schlamp, Nadine Gübitz und Sandra Hofmann auch vertreten. Das sind ihre Eindrücke:

Das Marit Team interaktiv dabei

Interaktiv gestaltet, leitete Herr Seevogel durch die rechtlichen Grundlagen rund um das Internet und seine Kanäle. Darunter die Thematiken:

  • Welche Rechtsgrundlagen greifen in Web und Social Media? Welche Bereiche der Rechtsprechung sind relevant?
  • Was muss ich tun um der Impressumspflicht auf Facebook gerecht zu werden? Was ist zu beachten?
  • Was sieht die Rechtsprechung vor bei Weiterverwendung getweeteter Inhalte? Was sagt das Zitatrecht dazu?
  • Wie kann sicherstellt werden, dass keine Rechte verletzt wurden, wenn Bildmaterial aus Facebook verwendet wird?

Viele Fragen der Teilnehmer konnten im Rahmen des Vortrages beantwortet werden und es wurde stets Bezug auf die Umsetzung gesetzlicher Richtlinien in der Praxis genommen. 

Marit AG Urteil: gut gestaltet und informativ

Daniel Schlamp fasst den Abend so zusammen: „Gelungen und alles andere als Zeitverschwendung. Gut, dass uns die rechtlichen Grundsätze wieder in’s Gedächtnis gerufen wurden, an die wir uns täglich halten müssen.“

Nadine Gübitz meint dazu: „Dr. Seevogel hat den Vortrag interessant gestaltet und übersichtlich strukturiert. In meinen Augen sehr positiv war die Tatsache, dass es kein klassischer Monolog des Referenten, sondern eine interaktive Runde aller Teilnehmer war.“

Diese Veranstaltung sei jedem ans Herz gelegt, der täglich mit Bildern und Texten aus dem Internet und den Social Media Kanälen konfrontiert ist. Ob nun ganz banal ein geteilter Inhalt auf Facebook, Quellen und speziell Zitate im Firmen-Newsletter oder das Teilen bzw. Kopieren von Bildern auf Facebook, es gibt wahnsinnig viel zu beachten. Denn letztlich zählt wie im richtigen Leben auch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“